Leistungen in der gesetzlichen KV

Leistungkürzungen und -streichungen, die schon heute in der GKV bestehen.

  • Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, grundsätzlich 10%
  • Praxisgebühr (10,-- € pro Quartal)
  • Zuzahlungen im Krankenhaus (10,-- € für max. 28 Tage)
  • Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel
  • Sehhilfen (nur für Kinder und Ausnahmefälle)
  • Sterbegeld- und Entbindungsgeld wurden gestrichen
  • Zuzahlungen bei Zahnersatz ("Regelversorgung")
  • Zusatzbeiträge, Sonderbeitrag 0,9% des Einkommens in 2011