Leistungen in der gesetzlichen KV
Leistungkürzungen und -streichungen, die schon heute in der GKV bestehen.
- Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel, grundsätzlich 10%
- Praxisgebühr (10,-- € pro Quartal)
- Zuzahlungen im Krankenhaus (10,-- € für max. 28 Tage)
- Zuzahlungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel
- Sehhilfen (nur für Kinder und Ausnahmefälle)
- Sterbegeld- und Entbindungsgeld wurden gestrichen
- Zuzahlungen bei Zahnersatz ("Regelversorgung")
- Zusatzbeiträge, Sonderbeitrag 0,9% des Einkommens in 2011








